Anmeldung & Kosten
100 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren können den Kindergarten Seefeld besuchen.
Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt über FRIDA die neue digitale Plattform des Landes, über die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihren Bedarf für einen Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplatz in Tirol einmelden. Die Anmeldung ist über folgenden link www.tirol.gv.at/frida vom 01.12.2025 bis 31.01.2026 möglich.
Die Anmeldungen werden über FRIDA gesammelt. Dann werden die Betreuungsplätze bestmöglich wohnortnah von den zuständigen Gemeinden bzw. den privaten Erhaltern zugeteilt. Sollte ein Kind in der gewünschten Einrichtung keinen Platz bekommen, unterstützen KoordinatorInnen dabei, einen Platz in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes zu vermitteln.
FRIDA erleichtert die formale Anmeldung und die Datenerhebung.
FRIDA ermöglicht eine faire und transparente Vermittlung.
FRIDA ist für alle Kinder, die erstmalig einen Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplatz in Anspruch nehmen möchten bzw. in eine andere Einrichtung wechseln.
WICHTIG
FRIDA braucht die ID Austria. Nutzen Sie die Zeit bis 1. Dezember 2025, um sich diese einzurichten. Beim Tag der offenen Tür 2025 helfen Ihnen MitarbeiterInnen des Landes beim Einrichten der ID Austria und stehen für Fragen zur Verfügung. Alle Informationen zur ID Austria finden Sie hier.
Quelle: www.tirol.gv.at/frida
Für den Besuch des Kindergartens werden monatlich folgende Beiträge eingehoben:
Für Kinder im ersten Kindergartenjahr:
07:00-12:30 Uhr 95,00 € (ohne Mittagessen)
07:00-14:00 Uhr 120,00 €
14:00-15:30 Uhr 12,50 € pro Nachmittag / Woche
14:00-17:00 Uhr 25,00 € pro Nachmittag / Woche
Für Kinder im zweiten und dritten Kindergartenjahr:
07:00-12:30 Uhr gratis (ohne Mittagessen)
07:00-14:00 Uhr 40,00 €
14:00-15:30 Uhr 12,50 € pro Nachmittag / Woche
14:00-17:00 Uhr 25,00 € pro Nachmittag / Woche
Genussjause 1,00 € pro Tag
Mittagessen 4,00 € pro Tag
Geschwisterrabatte:
1. Kind 100% des Betreuungsbeitrags (excl. Essen)
2. Kind -10% des Betreuungsbeitrags (excl. Essen)
3. Kind - 15% des Betreuungsbeitrags (excl. Essen)
Der Kindergartenbeitrag und die Verpflegungskosten werden im Nachhinein, jeweils spätestens bis zum 10. des Folgemonats in Rechnung gestellt und sind mittels Zahlschein oder Bankeinzug zu begleichen.
Die Kindergartengebühr ist durchgängig zu entrichten, gleichgültig ob der Kindergartenbesuch unterbrochen wurde oder nicht. In den Monaten September und Juli wird die Kindergartengebühr aliquot der Betreuungstage verrechnet.
Während der Sommerferien entfällt der reguläre Kindergartenbeitrag. Stattdessen können Ferienbetreuungsgebühren anfallen.
Nähere Informationen zur Ferienbetreuung erhalten Sie HIER.
Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kinderbetreuungsjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche, sie besteht nicht in den vom Erhalter bzw. gesetzlich festgelegten freien Tagen oder Ferien.