Anmeldung & Kosten
100 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren können den Kindergarten Seefeld besuchen.
Alle Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Seefeld, die im laufenden Kalenderjahr bis zum 31.08. 3 Jahre alt werden, erhalten Anfang März eine schriftliche Einladung zur Kindergartenanmeldung.
Sind nicht ausreichend viele Kindergartenplätze für alle angemeldeten Kinder vorhanden, werden die Kinder entsprechend der Aufnahmebedingungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gereiht:
a. besuchspflichtige Kinder (§26) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung
b. Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen
c. Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung
d. Kinder, deren Eltern nachweislich berufstätig sind
e. Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden
f. Kinder, die nach ihrem Alter dem Kindergarteneintritt am nächsten stehen
Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kinderbetreuungsjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche, sie besteht nicht in den vom Erhalter bzw. gesetzlich festgelegten freien Tagen oder Ferien.
Nach der Anmeldung und Reihung wird von der Kindergartenleitung bekanntgegeben, welche Kinder einen Fixplatz erhalten.
Sollten noch weitere Plätze verfügbar sein, werden diese an Kinder vergeben, die im Schulsprengel der VS Seefeld (Gschwandt, Krinz und Neuleutasch) ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Aufnahme nicht im Gemeindegebiet oder im Sprengel der Volksschule Seefeld ansässiger Kinder erfolgt ausschließlich durch den Bürgermeister nach Absprache mit der Kindergartenleitung.
Der Einstieg unter dem Kindergartenjahr ist nur bedingt in Absprache mit Eltern, Leitung und Träger möglich.
Für den Besuch des Kindergartens werden monatlich folgende Beiträge eingehoben:
Für Kinder im ersten Kindergartenjahr:
07:00-12:30 Uhr 95,00 € (ohne Mittagessen)
07:00-14:00 Uhr 120,00 €
14:00-15:30 Uhr 12,50 € pro Nachmittag / Woche
14:00-17:00 Uhr 25,00 € pro Nachmittag / Woche
Für Kinder im zweiten und dritten Kindergartenjahr:
07:00-12:30 Uhr gratis (ohne Mittagessen)
07:00-14:00 Uhr 40,00 €
14:00-15:30 Uhr 12,50 € pro Nachmittag / Woche
14:00-17:00 Uhr 25,00 € pro Nachmittag / Woche
Genussjause 1,00 € pro Tag
Mittagessen 4,00 € pro Tag
Geschwisterrabatte:
1. Kind 100% des Betreuungsbeitrags (excl. Essen)
2. Kind -10% des Betreuungsbeitrags (excl. Essen)
3. Kind - 15% des Betreuungsbeitrags (excl. Essen)
Der Kindergartenbeitrag und die Verpflegungskosten werden im Nachhinein, jeweils spätestens bis zum 10. des Folgemonats in Rechnung gestellt und sind mittels Zahlschein oder Bankeinzug zu begleichen.
Die Kindergartengebühr ist durchgängig zu entrichten, gleichgültig ob der Kindergartenbesuch unterbrochen wurde oder nicht. In den Monaten September und Juli wird die Kindergartengebühr aliquot der Betreuungstage verrechnet.
Während der Sommerferien entfällt der reguläre Kindergartenbeitrag. Stattdessen können Ferienbetreuungsgebühren anfallen.
Nähere Informationen zur Ferienbetreuung erhalten Sie HIER.